Allgemeine Geschäftsbedingungen von tri promotion, Huberta Tritscher, Granichstaedtengasse 54, 1130 Wien (kurz tri promotion genannt)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die tri promotion gegenüber dem Vertragspartner erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und tri promotion gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von tri promotion ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote tri promotion sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei tri promotion gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von tri promotion als angenommen, sofern tri promotion nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Künstleranfragen werden für tri promotion erst durch schriftliche Bestätigung an tri promotion rechtsverbindlich. Der Vertragspartner garantiert, dass es sich bei der jeweils angefragten Veranstaltung um keine parteipolitische Veranstaltung bzw. von Organisationen ideologischen Inhalts, nahestehenden Gruppen oder Vereinen organisierte oder unterstützte Veranstaltung handelt. Sollte dies zutreffen, so ist von tri promotion eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Andernfalls ist tri promotion berechtigt die Vereinbarung mit dem Vertragspartner jederzeit bei gleichzeitiger Forderung des festgelegten Honorars und der daraus entstandenen zusätzlichen Kosten mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Bei Absage durch den Vertragspartner – bei Open Air-Veranstaltungen auch bei Schlechtwetter – leistet dieser eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Pönale in Höhe des vereinbarten Honorars. Besitzwechsel, Verpachtung oder neue Geschäftsführung lösen die Vereinbarung keinesfalls auf. Der Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigter haften für die Übernahme der Vereinbarung durch den jeweiligen Nachfolger.
Die Vereinbarung kann bei Krankheit sowie im Falle einer wichtigen Fernsehverpflichtung des Künstlers von tri promotion aufgelöst werden, ohne dass der Vertragspartner daraus irgendwelche Kosten, Schadenersatz oder Ähnliches geltend machen kann. Ein ärztliches Attest bzw. eine schriftliche Bestätigung der betreffenden TV-Station sind dem Vertragspartner vorzulegen. tri promotion wird versuchen, einen Ersatztermin im Einvernehmen zu koordinieren. Sollte dies scheitern, bestehen jedoch keine weitergehenden Ansprüche gegenüber tri promotion.
Sollte(n) der/die Künstler(in) durch Krankheit oder nicht selbst verschuldete Umstände den Auftritt nicht einhalten können, so wird tri promotion bemüht sein, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von tri promotion für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. tri promotion ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von tri promotion, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von tri promotion.
Alle tri promotion erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
tri promotion übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen tri promotion, die sich auf Schäden materieller Art oder ideeller Art beziehen, die durch Nutzung oder Nichtnutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen sofern von tri promotion kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. tri promotion behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereichs von tri promotion liegen, besteht eine Verantwortung von tri promotion ausschließlich in dem Fall, wenn tri promotion von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Fall offensichtlich rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Internetseiten hat tri promotion keinen Einfluss. Deshalb distanziert sich tri promotion hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Internetseiten, die nach der Linksetzung verändert werden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf die verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
tri promotion ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von tri promotion selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebots genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von tri promotion nicht gestattet.
Sofern innerhalb des Internetangebots die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Vertragspartners auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Sollten in der Vereinbarung Abänderungen einer oder mehrerer Vereinbarungsbedingungen vorgenommen werden, sind die dementsprechenden Punkte dieser AGB gegenstandslos, die restlichen Punkte dieser AGB behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Änderungen der Vereinbarungsbestimmungen, insbesondere jegliche Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen vom vereinbarten Schriftformerfordernis. Im Fall der Nichterfüllung auch nur eines der Vereinbarungspunkte durcheinen Vertragspartner ist der schuldige Vertragspartner zur Zahlung einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe an den nichtschuldigen Vertragspartner in Höhe des Honorars verpflichtet, die binnen zehn Tagen nach Vereinbarungsbruch zu entrichten ist. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die übersandten Vereinbarungen binnen 8 Tagen unterfertigt zu retournieren, andernfalls tri promotion berechtigt ist, von seiner Verpflichtung zurückzutreten.
Alle Leistungen von tri promotion einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von tri promotion und können von tri promotion jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit tri promotion darf der Kunde die Leistungen von tri promotion nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen tri promotion durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung tri promotion und – so weit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen tri promotion, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von
tri promotion erforderlich. Dafür steht tri promotion und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von tri promotion bzw. von Werbemitteln, für die tri promotion konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung tri promotion notwendig.
Dafür stehen tri promotion im ersten Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 Prozent zu. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Die Rechnungen von tri promotion sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 15 Prozent p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von tri promotion.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und tri promotion ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme tri promotion selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde tri promotion schad- und klaglos: der Kunde hat tri promotion somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die tri promotion aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen tri promotion und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von tri promotion örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. tri promotion ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
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